Navigation auf uzh.ch

Suche

KFSP Multiple Sklerose

Biobank

ACHTUNG!

Diese Seite wird nicht mehr regelmässig aktualisiert da das Förderprogramm ausgelaufen ist. Bitte finden Sie alle relevanten Informationen und Neuigkeiten auf der nims Homepage.

Biobanken sind Sammlungen biologischer Proben und damit assoziierter Daten in strukturierter, Form. Biobanken für die medizinische Forschung enthalten typischerweise Gewebeproben, Blut oder andere Körperflüssigkeiten, sowie Zellen oder DNA-Proben menschlichen Ursprungs.

Biobanken schaffen wichtige Voraussetzungen für die wissenschaftliche Forschung, indem sie biologisches Material und dazugehörige, kodierte Daten für Forschung- und Entwicklungsprojekte zur Verfügung stellen.

In der Abteilung Neuroimmunologie und MS-Forschung (nims) am UniversitätsSpital Zürich wurde eine Forschungsbiobank aufgebaut, die der Erforschung der Pathomechanismen der Multiplen Sklerose und der Verbesserung von Diagnostik und Therapie dient.

Die nims-Biobank ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie wird aus öffentlichen Mitteln gefördert und ist nicht Gewinn orientiert. Die nims-Biobank hat sich zum verantwortungsvollen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten biologischen Material und zum Schutz der persönlichen Rechte der Spender verpflichtet.

Die Proben von MS-Patienten und gesunden Probanden, von denen eine Einwilligungserklärung (General Consent) eingeholt wurde, werden in die nims-Biobank eingeschlossen. Die Proben werden im Rahmen von medizinischen Handlungen entnommen.

Teilnahmebedingungen

  • Alter zwischen 18 und 65 Jahre
  • CIS-Diagnose und alle MS-Verlaufsformen (RRMS, PPMS, SPMS)
  • weitestgehend gesund (Kontrollprobanden)

Ablauf

 Im Rahmen der Biobank erfolgt einmalig eine venöse Blutentnahme, bei welchen 11 Blutröhrchen (ca. 110ml) abgenommen werde. Die Intervention beträgt ca. 10 Minuten. Sie sollten keine Medikamente einnehmen. 

Entschädigung

Den Probandinnen und Probanden wird ein Zwischenmahlzeit Bon ausgehändigt.

Datenschutz

Ihre Angaben werden absolut vertraulich behandelt.

Sind Sie interessiert?

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Tamara Müller
Klinik für Neurologie
Universitätsspital Zürich
Tel: 044 255 5683
E-Mail: nims@usz.ch

Weitere Informationen

Was bringt Ihr Beitrag?

Ihre freiwillige Spende von Gewebe, Blut und andere Körperflüssigkeiten ist enorm wichtig für die Förderung der MS-Forschung. Die wissenschaftliche Untersuchung von Gewebeproben, Blutproben und anderen Körperflüssigkeiten in Verbindung mit MS-Symptomen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein besseres Verständnis der Ursachen und des Verlaufs der MS-Erkrankung sowie für die darauf aufbauende Entwicklung neuer Verfahren für die Diagnose und Behandlung dieser Erkrankung. Nur durch eine Weiterentwicklung der medizinischen Forschung ist eine optimale Gesundheitsversorgung möglich!

Was ist ein General Consent?

Entsprechend der geltenden Rechtslage können Proben und Daten, die im Rahmen von medizinischen Handlungen gewonnen wurden, nur dann für die Forschung verwendet werden, wenn der Spender bzw. die Spenderin über die geplante Verwendung vollständig aufgeklärt wurde und dafür sein bzw. ihr Einverständnis gegeben hat.

Die nims-Biobank eine Einverständniserklärung erstellt, die mögliche SpenderInnen über alle Aspekte der Biobank aufklärt. Diese Einverständniserklärung (auch General Consent genannt) wurde von der Kantonalen Ethikkommission Zürich genehmigt und wird von jeder Person, deren Proben in die Biobank aufgenommen werden, eingeholt. Bei der Einholung der Einverständniserklärung werden mögliche SpenderInnen von einem Arzt zusätzlich in einem persönlichen Gespräch über die Inhalte der Einverständniserklärung aufgeklärt.

Der Spender/die Spenderin hat das Recht die Einwilligung in die Nutzung der Probe jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf der Probenverwendung umfasst eine teilweise oder vollständige Rücknahme der Einwilligung in die Nutzung der Proben. Damit werden diese Proben nicht weiter für Forschungszwecke verwendet und gegebenenfalls fachgerecht entsorgt. Die Forschungsergebnisse die bis dahin mit diesen Proben erzielt wurden, sind von dem Widerruf nicht betroffen.

Im Folgenden sind die Grundsätze und Inhalte der Einwilligungserklärung der Biobank der MUG kurz zusammengefasst:

  • Die Einwilligung muss schriftlich und zum Zeitpunkt der Entnahme der Proben und Daten in die Biobank, vorliegen.
  • Eine Einwilligung zur Verarbeitung und Sammlung einer Probe und zur Verwendung der klinischen Daten ist nur dann gültig, wenn der Spender/die Spenderin über Zwecke, Wesen und Bedeutung sowohl des Eingriffs als auch der Verwendung angemessen aufgeklärt ist.
  • Jedes einzelne Forschungsprojekt, das in Zukunft mit den in der Biobank gespeicherten Proben und/oder Daten durchgeführt werden soll, benötigt das Vorliegen einer befürwortenden Stellungnahme durch die Kantonale Ethikkommission.
  • Die Proben werden ausschliesslich für Zwecke der medizinischen Forschung eingesetzt. Um den Datenschutz zu garantieren, werden Proben und Daten ausschliesslich in kodierter (pseudonymisierter) Form in Studien eingesetzt.
  • Für die Bereitstellung der medizinischen Proben, Befunde sowie die Angaben über die Krankheitssymptome und Lebensumstände ist eine finanzielle Abgeltung SpenderInnen nicht vorgesehen. Sollten Forschungsergebnisse, die unter Verwendung von Proben oder Daten der Biobank gewonnen wurden, kommerziell verwertet werden, ergibt sich für SpenderInnen kein Recht auf eine Beteiligung.

Der Weg einer Probe in die Biobank

Ihr behandelnder Arzt  bespricht mit Ihnen ausführlich die Breitstellung Ihrer Probe. Nach Klärung aller offenen Fragen unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung. Dadurch stellen Sie Ihre Probe der nims-Biobank für Forschungszwecke zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Blut- und Liquorproben, die nach Abschluss aller Laboranalysen übrigbleiben oder um Gewebestücke, die bei Operationen entfernt wurden und die der Pathologe für die Stellung der Diagnose nicht benötigt. Keinesfalls wird beim Spender/bei der Spenderin mehr oder anderes Gewebe entfernt, als für die Diagnose oder Therapie der MS-Krankheit nötig ist. Lediglich im Rahmen von routinemässig vorgesehenen Blut- und Liquorabnahmen können bis maximal 100 ml Blut und 10 ml Liquor zusätzlich entnommen werden.

Anschliessend werden die Proben bis zur weiteren Verwendung unter den entsprechenden Lagerungsbedingungen aufbewahrt. Die Gewebeproben werden in flüssigem Stickstoff eingefroren aufbewahrt (Kryomaterial). Blutproben werden in Tiefkühlschränken bei -80°C gelagert.

Bei medizinischen Fragestellungen können Wissenschaftler auf diese Proben und auf die Daten der jeweiligen Krankengeschichte zurückgreifen. Sowohl Proben als auch Daten werden vor der Übergabe an die Forscher vollständig codiert, sodass ein Rückschluss auf die einzelnen SpenderInnen nicht möglich ist.

Die Arbeit der Biobank ermöglicht die Entwicklung neuer und immer besser auf den einzelnen Patienten zugeschnittener Behandlungsmethoden und Präventivmassnahmen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Nims Team
Tel: 044 255 56 83 (Study Nurse Tamara Müller)
E-Mail: nims@usz.ch